Unser Einsatz für Stellplätze

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Arbeiten

Madrisa, Stellplatz bei Bergbahn

Bei der Schaffung von Stellplätzen gibt es zwei verschiedene Arten: «Gemeindeeigene Plätze» und «Private Plätze».

Gemeindeeigene Plätze

Hier muss man wieder unterscheiden zwischen bestehenden, eingetragenen Parkplätzen und sonstige Plätze.

eingetragenen Parkplätzen

Bei offiziellen Parkplätzen darf die Gemeinde entscheiden, was für eine Art Fahrzeug auf diese Parkplätze darf. Das muss nicht mal speziell signalisiert sein, wenn die Parkfelder die Standardgrösse von ca. 5 x 2.35m haben, dürfen nur Fahrzeuge diese Parkfelder benützen, die auch gesamthaft reinpassen. Ebenso bei grossen Parkfeldern von 10 x 4m haben PW’s nichts verloren. Da die Gemeinde entscheiden darf, welche Fahrzeugart parken darf, kann diese eine Wohnmobiltafel aufstellen und schon gibt es einen Wohnmobilstellplatz ohne Infrastruktur. Aber die Gemeinde darf auch ein Wohnmobilverbotsschild aufhängen...

Gemeindeplatz auf einem Parkplatz

Liegt der Parkplatz in der öffentlichen Zone (heisst manchmal auch Freizeit- und Sportzone), Gewerbe- oder Industriezone, darf auch Infrastruktur hingebaut werden. Liegt es in einer anderen Zone (Landwirtschaft oder Wohnzone) darf keine zusätzliche Infrastruktur erstellt werden.

Die Parkgebühren werden meist im Polizei- oder Parkreglement der Gemeinde festgelegt.

Bei dieser Art Parkplätzen schauen wir natürlich, dass eine Wohnmobiltafel hinkommt und möglichst keine Womo-Verbotstafel. Schwierigkeit hier: die Parkplätze werden meist für PW’s dringend gebraucht.

Nicht eingetragene Parkplätze

Also z.B. einfache Kiesabstellplätze, die im Grundbuch nicht als Parkplätze festgelegt sind, dürfen nur bei entsprechender Bauzone in Stellplätze umgewandelt werden, was selten der Fall ist. Solche Plätze sind manchmal als Freistehplätze genutzt worden. Diese Freistehlätze bleiben auch weiterhin erhalten, sofern sich nicht scharenweise Wohnmobilisten dort versammeln. Stehen zu viele zu oft dort, kommt unweigerlich ein Verbotsschild hin, weil diese Plätze nicht dafür ausgelegt sind. Der Einfluss von Wohnmobilland Schweiz ist bei diesen nicht zonenkonformen Plätzen beschränkt, vor allem, wenn sie noch in der Landwirtschaftszone liegen.

Private Plätze

Bei den Privaten Plätzen ist die Raumplanungszone noch viel entscheidender. Allerdings hat hier der Besitzer die Aufsichtspflicht und es geht da manchmal etwas schneller und grosszügiger zu und her, wie vielleicht erlaubt wäre.

Typisches Beispiel sind die Talparkplätze der Bergbahnen oder Messegelände. Ein Fahrzeug darf meistens auch länger parkiert werden, also steht grundsätzlich einem Übernachten nichts im Wege, sofern der Besitzer damit einverstanden ist. Eine gewisse Infrastruktur hinzubauen, ist da meist erlaubt, da diese Parkplätze offiziell eingetragen sind und dem Tourismus dienen. Diese Plätze können also quasi als Stellplatz genutzt werden, allerdings ohne Campingverhalten.

Messeplatz als Stellplatz: Altstätten

Vielfach stellen die Betreiber diese Parkplätze kostenlos zur Verfügung, da man ja auch die Bergbahnen benützt. Stehen da nun in neuerer Zeit zu viele Wohnmobile länger dort und benützen die Bergbahnen nicht, kommt automatisch eine Womoverbotstafel oder Gebühren.

Bei diesen Organisationen kann Wohnmobilland Schweiz Einfluss nehmen und Tipps abgeben, so dass eventuell sogar Infrastruktur hingebaut wird. Aber da die privaten Betriebe gewinnorientiert sind, ist der frühere Freistehplatz nun kostenpflichtig. Dies hat aber eher mit mehr Benützung von Womos zu tun, wie mit Wohnmobilland Schweiz. Eine weitere Schwierigkeit, sind die Fahrzeuge ohne Toiletten. Der Bergbahnbetreiber ist gezwungen, sein WC oder zum Teil seine Gebäude auch nachts offen zu halten, was wegen dem Aufwand nicht wirklich gewünscht ist. Sich neben dem Parkplatz zu erleichtern ist ohnehin ein NoGo, hier aber besonders schlimm, da Bergbahnbetreiber genau dies befürchten und auf dieses Thema sensibilisiert sind. Ein Vorfall und alle Wohnmobilisten werden in einen Topf geschmissen.

Bei Waldparkplätzen (Wald- und Naturzone), die als Freistehplätze benützt werden, geht das solange gut, bis Anwohner oder Besitzer reklamieren. Auf solchen Stellplätzen darf auch nie ein offizieller Stellplatz errichtet werden.

Bauernhöfe

Ein Wohnmobilstellplatz darf in der Landwirtschaftszone nicht erstellt werden, da Wohnmobile nichts mit der Landwirtschaft zu tun haben.  Einzige Möglichkeit, der Landwirtschaftsbetrieb hat einen Nebenerwerb angemeldet (Hofladen, Schlafen im Stroh) dann kann er argumentieren, dass er die Wohnmobilisten für seinen Nebenerwerb braucht.

Beispiele:

Parkplätze Heinzenberg: diese wurden jahrelang als Freistehplätze genutzt, bis zu viele Wohnmobilisten dort standen. Die Gemeinde überlegte sich ein Wohnmobilverbot. Wohnmobilland Schweiz konnte die Gemeinde überzeugen, dass ein Stellplatz zielführender wäre. Nun wird der zweite kostenpflichtige Stellplatz mit Infrastruktur in der Gegend eröffnet. Alternative wäre gewesen: Wohnmobilverbot.

Seelisberg: viele Freisteher benützen den dortigen Parkplatz in der Nähe des Rütli. Leider sind es nun zu viele, die Gemeinde will die Parkplätze für Tagesausflügler benützen und nicht von Wohnmobilen zugestellt haben. Wahrscheinlich kommt ein Wohnmobilverbot. Es gibt gemäss Gemeinde kein Platz für ein Wohnmobilstellplatz.

Urnerboden: jahrelang perfekte Freistehplätze, bis es zu viele Wohnmobile wurden. Ein Stellplatz ist nicht möglich, da dieser in der Hochwasserzone liegen und die Gemeinde haftbar würde und wegen den vielen Womos ohne Toilette droht ein Womoverbot. 

Basel: dort stehen Wohnmobile frei am Rhein auf Parkplätzen der blauen Zone, die nicht dafür vorgesehen sind. Die Anwohner wehren sich, ein Wohnmobil stört ja nicht, aber 18 wie an Ostern sind dann doch zu viel. Ein Verbot wird kommen. Wohnmobilland Schweiz setzt sich intensiv für einen legalen Ersatzstandort ein.

Grimsel: jahrelang ein perfekter Freistehort, bis zu viele Womos dort standen und der Landbesitzer (BKW) überlegt, wie er den Wohnmobilisten Herr werden kann (wahrscheinlich mit Verbot). Immerhin wurden die privat betriebenen Stellplätze auf der Passhöhe ausgebaut.

inzwischen schwer zu finden und vielfach verboten: Freistehplätze

Die vielen Wohnmobile, die in der Schweiz nun auf Reisen sind, macht das Freistehen immer schwieriger, und genau darum werden wir uns auch in Zukunft für die Erstellung offizieller Stellplätze stark machen.

Auch die Preise werden längerfristig eher steigen, da Angebot und Nachfrage die Preise reguliert, auch wenn wir dagegen ankämpfen.


19.4.2022

Zusatz Informationen:

  • Quelle:  Wohnmobilland Schweiz