Ortspolizeireglement der Stadt Thun

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unsere Stellungnahme im Vernehmlassungsverfahren

Im öffentlichen Vernehmlassungsverfahren der Stadt Thun gaben wir folgende Änderungsvorschläge ab. Vielen Dank allen (Nicht)-Mitgliedern, die uns über solche Vernehmlassungsverfahren informieren!

Entwurf Art. 28 

  1. Das Übernachten in Wohnwagen oder Campern auf öffentlichen Parkplätzen ist verboten.
  2. Das Übernachten in öffentlichen Parks und Anlagen ausserhalb der im Anhang definierten Gebiete ist für eine Nacht gestattet.
  3. Das Aufstellen von Stühlen und Tischen sowie von Zelten oder Notdächern jeglicher Art und zu Übernachtungszwecken ist auf öffentlichem Grund verboten.

Ändern zu

  1. Das Übernachten in Wohnwagen oder Campern auf öffentlichen Parkplätzen ist verboten, ausser auf speziell signalisierten Plätzen.
  2. Das Übernachten in öffentlichen Parks und Anlagen ausserhalb der im Anhang definierten Gebiete ist für eine Nacht gestattet.
  3. Das Aufstellen von Stühlen und Tischen sowie von Zelten oder Notdächern jeglicher Art und zu Übernachtungszwecken ist auf öffentlichem Grund verboten, ausser auf speziell signalisierten Plätzen.

Begründung:

Wird der Entwurf so übernommen, besteht keine Möglichkeit für Ausnahmen und die Schaffung von speziellen Stellplätzen für Wohnmobiltouristen. Das boomende Touristensegment der Wohnmobilisten wird für Thun ausgeschlossen. Thun liegt auf der Grand Tour of Switzerland, die auch für Wohnmobile beworben wird. Wenn es aber keine Möglichkeit für Übernachtungen gibt, fällt diese Gruppe von Touristen völlig weg.

Im geänderten Entwurf kann je nach Bedürfnis für spezielle Plätze auch eine Stellplatzordnung erstellt werden, ob autarke Wohnmobile mit WC übernachten dürfen oder alle Wohnmobile und Freizeitfahrzeuge. So hätte man alle Möglichkeiten in der Zukunft offen, ohne dass das Ortspolizeireglement wieder angepasst werden müsste.

20.7.2022

Zusatz Informationen: