Hersteller muss Aargauer Ehepaar Schadenersatz zahlen

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Das exklusive und sehr teure Wohnmobil machte den Eigentümern wenig Freude, weil es Mängel hatte. Das Bundesgericht hat im Streit aus dem Aargau nun entschieden, dass der Hersteller das Fahrzeug gegen Rückerstattung von 316'000 Franken zurückn...

2008 liess sich ein Ehepaar von einem Spezialisten für Fahrzeugbau ein teures Wohnmobil bauen. Das Wohnmobil wies jedoch einige Mängel auf. So waren die an den Wänden und Decken gemessenen Isolationsschichten lediglich 30 mm dick und waren damit wesentlich schmäler ausgefallen als gemäss Prospekt vertraglich vereinbart.

Im Kochstellenbereich wies das Wohnmobil eine undichte Stelle im Dach auf. Das dort eintretende Wasser verursachte einen Fäulnisschaden in der Küche. Probleme gab es auch mit der Batterie, die sich immer wieder entlud. Das Ehepaar ersuchte den Hersteller mehrmals darum, diese und andere Schäden am Wohnmobil zu beseitigen. Dies geschah, wenn überhaupt, nicht im erhofften Umfange.

370'000 Franken gefordert

Fünf Jahre nach dem Kauf klagten die Eigentümer des Wohnmobils beim Bezirksgericht Zofingen und beantragten, der Hersteller sei zu verpflichten, ihnen 370'000 Franken zu bezahlen. Im Gegenzug würden sie das Wohnmobil samt Originalführerausweis dem Hersteller zurückgeben.

Das Bezirksgericht hiess die Klage gut und verpflichtete den Hersteller, dem Ehepaar den Betrag von 316'000 Franken zu vergüten; gleichzeitig verpflichtete das Gericht das Ehepaar, das Wohnmobil zur Rückgabe bereitzuhalten. Als das Aargauer Obergericht diesen Entscheid bestätigte, rief der Hersteller des Wohnmobils das Bundesgericht an.

Kein Verständnis für Hersteller

Die Richter in Lausanne haben diese sogenannte Wandelung des Werkvertrages geschützt. Damit steht nun fest, dass der Hersteller das Wohnmobil gegen Bezahlung von 316'000 Franken zurücknehmen muss. Das Obergericht hatte, unter anderem gestützt auf ein Gutachten, festgestellt, dass der Hersteller die Käufer des Wohnmobils bezüglich der verwendeten Materialien bewusst getäuscht hatte. Sodann hat der Hersteller von ihm zu verantwortende Mängel trotz mehrmaliger Aufforderung seitens der Käufer nicht beseitigt.

Diese Feststellungen sind laut dem Urteil aus Lausanne nicht unhaltbar und nicht zu beanstanden. Wenn die Mängelbeseitigung derart einfach hätte vorgenommen werden können, wie der Hersteller jetzt behauptet, so das Bundesgericht, so ist unverständlich, warum er diese Mängel nicht behoben hat.

Eine Weiternutzung des Wohnmobils ist dem Ehepaar angesichts des Verhaltens des Herstellers nicht mehr zumutbar. Der Hersteller des Wohnmobils muss die Gerichtskosten von 6500 Franken bezahlen und dem Ehepaar für das Verfahren vor Bundesgericht 7500 Franken überweisen.

Urs-Peter Inderbitzin

23.7.2019

Zusatz Informationen:

  • Quelle:  Oltener Tagblatt