Änderungen Maut Österreich

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für Schweizer

Bei Wohnmobilreisen nach Österreich gibt es einige Maut-Änderungen. Neu gibt es z.B. ein Tagespickerl.

die aktuellen Preise 2024

  • Tagesvignette: 8,60 Euro
  • Zehntagesvignette: 11,50 Euro
  • Zweimonatsvignette: 28,90 Euro
  • Jahresvignette: 96,40 Euro

Die Strecke östlich des Bodensee von Hohenems nach Hörbranz ist Pickerl-frei.

Dazu gibt es noch eine andere wichtige Änderung, die momentan aber nur für Neufahrzeuge gilt. Für bestehende Fahrzeuge gilt bis 31. Januar 2029 Bestandsschutz. Ab 1. Februar 2029 tritt die neue Regelung für alle Fahrzeuge in Kraft.

Im Bundesstraßen-Mautgesetz wurde das Unterscheidungsmerkmal für Vignetten- bzw. GO-Box-Pflicht geändert. Statt dem bisherigen 'höchstzulässigen Gesamtgewicht' ist künftig die technisch zulässige Gesamtmasse von 3,5 Tonnen ausschlaggebend. Klingt harmlos, ist es aber nicht.

Durch die Umstellung der Gewichtsdefinition vom hzGG zur technisch zulässigen Gesamtmasse werden tausende Wohnmobile, die jetzt vignettenpflichtig sind, künftig der höheren, fahrleistungsabhängigen Maut unterliegen und damit eine GO-Box brauchen. Denn einige haben ihr Fahrzeug auf 3,5 Tonnen 'abgelastet', also freiwillig das höchstzulässige Gesamtgewicht reduziert, um mit einer Vignette und B-Führerschein auf Campingtour gehen zu können und viele Fahrzeuge wurden bereits 'abgelastet' ausgeliefert.

Die Krux an der Sache: Ein Fahrzeug, welches ein technisch zulässiges Gesamtgewicht von z.B. 3.800 kg und ein höchst zulässiges Gesamtgewicht von 3.500 kg hat, wird damit Maut-pflichtig, obwohl mit B-Führerschein nicht mehr als 3.500 kg möglich ist und obwohl das Fahrzeug tatsächlich nur maximal 3,5 Tonnen wiegen darf.

Und was machen wir Schweizer, wo das technisch zulässiges Gesamtgewicht nicht im Fahrzeugausweis eingetragen ist?

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Zusatz Informationen:

  • Quelle:  Wohnmobilland Schweiz