Dieselfahrzeuge und Partikelfilter

14768 x gelesen

Neues Prüfverfahren

In der Schweiz wurde anfangs Jahr neu die Partikelanzahl-Messung für Fahrzeuge mit Strassenzulassung eingeführt.

Kurz zu den Fakten: für Dieselfahrzeuge ab Euro 5b (ca. Neufahrzeuge ab 2013) wird ein Partikelfilter vorgeschrieben. Dieser Teil des Auspuffs filtert die kleinen Russpartikel aus den Abgasen. Die Abgase der Dieselautos haben pro cm3 Luft mehrere Millionen dieser Partikel. Mit einem Partikelfilter gibt es davon weniger wie 100'000, zum Teil sogar weniger wie die Umgebungsluft (< 10'000).

Bei den Abgasmessungen wurde seit 1984 die Opazimeter eingesetzt, die diese Partikel nicht zuverlässig messen können. Neu ab 1.1.2023 wurden Messungen der Partikelfilter eingeführt. Die Strassenverkehrsämter haben nun neue Geräte, um diese Russpartikel zuverlässig messen zu können und bei den meisten Strassenverkehrsämtern wird bei Prüfungen nun auch die Anzahl der durchgelassenen Partikel gemessen. Das Problem dabei: Diese Geräte sind teuer und nur schwer lieferbar. Eine Autogarage hat also ziemlich sicher kein solches Gerät und kann auch die Messung nicht vornehmen. Man kann also an eine Prüfung ans Strassenverkehrsamt geschickt werden, obwohl man dann wegen einem defekten Partikelfilter nicht durchkommt. Dann muss innerhalb 4 Wochen der Partikelfilter ersetzt werden, denn sonst wird das Womo aus dem Verkehr genommen. Wenn man also kurz vor Ferienbeginn einen Prüfungstermin hat, kann dies dann ganz schön ins Auge gehen.

Aber Panik ist nicht angebracht. Ein Partikelfilter geht sehr selten kaputt. Ein verstopfter Partikelfilter wird durch das OBD (On Board Diagnose-System) entdeckt und irgend ein Lämpchen leuchtet. Allerdings erkennt das System nicht immer einen gebrochenen Partikelfilter.

Ein neuer Partikelfilter bei einem Fiat Ducato kommt inklusive Arbeit auf knapp über 3000 CHF. Ist der Partikelfilter nur verstopft und nicht defekt, kann dieser durch eine Autogarage bei Spezialfirmen ausgebrannt werden und ist danach wieder wie neu, Kosten dafür inkl. Arbeit ca. 1500.- CHF. Alle anderen Hausmittelchen und Pasten, die in den Filter geschwemmt und danach ausgewaschen werden können, nützen absolut nichts.

Ob der Partikelfilter noch gut ist oder nicht, kann man auch selber relativ einfach feststellen: den Finger in den Auspuff stecken und etwas bewegen, ist der Finger danach nicht schwarz von Russ, hat man ziemlich sicher keine Probleme bei der Prüfung. Ist er schwarz, kann es verschiedene Ursachen haben: defekte Einspritzdüsen, verstopfte Luft- oder Kraftstofffilter oder eben ein defekter Partikelfilter. Ein Problem könnten auch Kurzstreckenfahrten sein, wo der Filter für den Regenerationsvorgang zu kalt bleibt, dies dürfte aber bei den Wohnmobilien nicht zutreffen. Mit einem schwarzen Finger direkt auf den Partikelfilter zu schliessen, ist aber eben unmöglich. Aber bei der Abgaskontrolle wird man dann sowiso nicht mehr durchkommen.

Sobald im Fahrzeugausweis im Feld Emissionscode ein B5b oder höher eingetragen ist, ist ein Partikelfilter Vorschrift.

Fazit: für die meisten Wohnmobile hat die neue Messmethode keinen unmittelbaren Einfluss, es ist aber schlauer, einen Prüfungstermin kurz vor den Ferien zu verschieben. Lieber nach den Ferien oder mindestens 5 Wochen vorher.

21.2.2023

Zusatz Informationen: