Das 3500-kg-Syndrom

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Wir haben es König Ludwig XIV. zu verdanken

Das Hauptargument für ein zulässiges Höchstgewicht von 3,5 Tonnen ist seit jeher das der Fahrzeugbremsen. Dieses Argument muss jedoch vor dem Hintergrund des aktuellen Stands der Bremstechnik abgewogen werden. Es besteht kein Zweifel, dass die Bremsen heute viel besser und zuverlässiger sind als vor 100 oder 300 Jahren.

Die früheste Erwähnung, die wir in Bezug auf Normen für Fuhrwerke und Wagen finden können, stammt aus der Zeit Ludwigs XIV. in Frankreich, etwa 1682-83. Für die Fertigstellung des Gläsernen Saals und des Trianon-Palastes in Versailles benötigte der König den besten Marmor aus den Bergen in den Pyrenäen.

Die 3 Tonnen schweren Marmorblöcke wurden von 25 bis 28 Ochsenpaaren auf schweren Schlitten, Lastkähnen und verstärkten Wagen (500kg) bis nach Versailles transportiert. Seit jenen lang zurückliegenden Jahren wurde in Europa das Gewichtsmaximum von 3.5t auf Strassen praktiziert.

Die seit langem bestehende Tradition eines zulässigen Gesamtgewichts von 3500 kg wurde daher ganz selbstverständlich in das Pariser Abkommen von 1926 übernommen, danach in den Wiener Vertrag von 1949 und die Genfer Konvention von 1968. Auch 1980 wurde diese Gewichtslimite ganz selbstverständlich in die europäische Gesetzgebung aufgenommen, ohne dass dies - außer im Vereinigten Königreich - auf großen Widerstand stieß.

Hätte König Ludwigs XIV. doch nur 4 t schwere Marmorblöcke gebraucht, dann hätten wir heute eine Gewichtslimite von 4.5 Tonnen!

19.1.2023

Zusatz Informationen:

  • Quelle:  FICM